AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere
Lieferungen und Leistungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas Anderes
schriftlich vereinbart wurde.
2. Lieferungen
Lieferungen von Fahrzeugen, Zubehör und Bekleidung erfolgen zu den beim Vertrags-
abschluss aktuellen Versionen. Die Auswahl von Produkten und die Kompatibilität
einzelner Komponenten liegen alleine in der Verantwortung des Kunden.
3. Lieferfristen
Unsere Lieferfristen erfolgen in unverbindlicher Weise auf Grundlage der jeweiligen
Verfügbarkeit der Fahrzeuge und Waren. Der Kunde hat keine Ansprüche aus einer
Lieferverzögerung und kann diese nicht geltend machen.
4. Erfüllungsort
Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen ist stets unsere Werkstatt, soweit nicht
schriftlich etwas Anderes vereinbart worden ist.
5. Preise und Bezahlung
Alle Angebote auf Webseiten, in Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. sind
unverbindlich. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe für
Werkstattarbeiten, so bedarf es eines ausdrücklich als verbindlich bezeichneten
schriftlichen Kostenvoranschlages, wobei Abweichungen von bis zu 10% vom
Voranschlag gedeckt sind. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 30
Tagen nach seiner Erstellung gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages
erbrachten Leistungen können dem Kunden berechnet werden.
Unsere Preise verstehen sich rein netto und in Schweizer Franken. Die Bezahlung erfolgt
bar oder mit Post-/Debit-Karte, ausser es werden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten
vereinbart. Für Mahnungen kann zusätzlich eine Mahngebühr erhoben werden.
Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu
verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unserer Firma. Bis
zum Eigentumsübergang hat der Käufer den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln
und darf ihn weder veräussern noch verpfänden noch der Verfügungsgewalt Dritter
überlassen. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung im Register des
Eigentumsvorbehaltes zu veranlassen.
7. Sachmängel
a) Werkstattarbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Mängel zu untersuchen.
Allfällige Mängel sind innerhalb von 3 Tagen zu rügen. Nach der Rüge hat uns der
Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben. Wandlung undMinderung sind ausgeschlossen. Kosten, welche durch Mängelbeseitigung durch
Dritte entstehen, werden von uns nicht ersetzt.
b) Beim Kauf neuer Fahrzeuge gilt, unter Vorbehalt von Buchstabe a hiervor, die
gesetzliche Gewährleistung.
c) Bei Kauf gebrauchter Fahrzeuge wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz
möglich, wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung
ausgeschlossen
8. Garantie
Eine allfällige Garantie, welche über jene in Ziffer 7 hiervor hinausgeht, muss separat
vereinbart werden.
9. Sonstige Haftung
Wir haften nur für Schäden, die durch uns bzw. unser Personal in Zusammenhang mit
der Erfüllung des Auftrages verursacht wurde, sofern uns ein Verschulden trifft. Die
Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. In allen Fällen ist
die Haftung für Folgeschäden, wie namentlich entgangener Gewinn oder Abgeltung von
Ansprüchen Dritter (z.B. Konventionalstrafe), soweit nach Gesetz möglich,
ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, seien sie direkter oder
indirekter Art, die dem Kunden aus dem Betrieb eines Fahrzeuges oder an anderen
Waren entstehen.
10. Weitere Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen neuen
Gegebenheiten anzupassen. Es gelten jeweils die beim Kaufabschluss geltenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen
Obligationenrechtes.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma.
Firma FOX Zweiradtechnik GmbH
Ort, Datum Seuzach, 27.11.2023