AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere

Lieferungen und Leistungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas Anderes

schriftlich vereinbart wurde.

2. Lieferungen

Lieferungen von Fahrzeugen, Zubehör und Bekleidung erfolgen zu den beim Vertrags-

abschluss aktuellen Versionen. Die Auswahl von Produkten und die Kompatibilität

einzelner Komponenten liegen alleine in der Verantwortung des Kunden.

3. Lieferfristen

Unsere Lieferfristen erfolgen in unverbindlicher Weise auf Grundlage der jeweiligen

Verfügbarkeit der Fahrzeuge und Waren. Der Kunde hat keine Ansprüche aus einer

Lieferverzögerung und kann diese nicht geltend machen.

4. Erfüllungsort

Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen ist stets unsere Werkstatt, soweit nicht

schriftlich etwas Anderes vereinbart worden ist.

5. Preise und Bezahlung

Alle Angebote auf Webseiten, in Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. sind

unverbindlich. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe für

Werkstattarbeiten, so bedarf es eines ausdrücklich als verbindlich bezeichneten

schriftlichen Kostenvoranschlages, wobei Abweichungen von bis zu 10% vom

Voranschlag gedeckt sind. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 30

Tagen nach seiner Erstellung gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages

erbrachten Leistungen können dem Kunden berechnet werden.

Unsere Preise verstehen sich rein netto und in Schweizer Franken. Die Bezahlung erfolgt

bar oder mit Post-/Debit-Karte, ausser es werden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten

vereinbart. Für Mahnungen kann zusätzlich eine Mahngebühr erhoben werden.

Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu

verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unserer Firma. Bis

zum Eigentumsübergang hat der Käufer den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln

und darf ihn weder veräussern noch verpfänden noch der Verfügungsgewalt Dritter

überlassen. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung im Register des

Eigentumsvorbehaltes zu veranlassen.

7. Sachmängel

a) Werkstattarbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Mängel zu untersuchen.

Allfällige Mängel sind innerhalb von 3 Tagen zu rügen. Nach der Rüge hat uns der

Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben. Wandlung undMinderung sind ausgeschlossen. Kosten, welche durch Mängelbeseitigung durch

Dritte entstehen, werden von uns nicht ersetzt.

b) Beim Kauf neuer Fahrzeuge gilt, unter Vorbehalt von Buchstabe a hiervor, die

gesetzliche Gewährleistung.

c) Bei Kauf gebrauchter Fahrzeuge wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz

möglich, wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung

ausgeschlossen

8. Garantie

Eine allfällige Garantie, welche über jene in Ziffer 7 hiervor hinausgeht, muss separat

vereinbart werden.

9. Sonstige Haftung

Wir haften nur für Schäden, die durch uns bzw. unser Personal in Zusammenhang mit

der Erfüllung des Auftrages verursacht wurde, sofern uns ein Verschulden trifft. Die

Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. In allen Fällen ist

die Haftung für Folgeschäden, wie namentlich entgangener Gewinn oder Abgeltung von

Ansprüchen Dritter (z.B. Konventionalstrafe), soweit nach Gesetz möglich,

ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, seien sie direkter oder

indirekter Art, die dem Kunden aus dem Betrieb eines Fahrzeuges oder an anderen

Waren entstehen.

10. Weitere Bestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten

einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein

oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen unberührt.

Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen neuen

Gegebenheiten anzupassen. Es gelten jeweils die beim Kaufabschluss geltenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen

Obligationenrechtes.

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma.

Firma FOX Zweiradtechnik GmbH

Ort, Datum Seuzach, 27.11.2023